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   BGH, 19.10.1999 - X ZR 26/97   

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https://dejure.org/1999,3664
BGH, 19.10.1999 - X ZR 26/97 (https://dejure.org/1999,3664)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1999 - X ZR 26/97 (https://dejure.org/1999,3664)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - X ZR 26/97 (https://dejure.org/1999,3664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz - Selbständiges Garantieversprechen - Vertragsmäßigkeit eines Werkes - Erfolg - Aufklärungs- und Beratungspflichten - Gerichtliches Geständnis - Einwendungen - Anhörung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • Judicialis

    ZPO § 288; ; ZPO § 138 Abs. 3; ; ZPO § 525; ; ZPO § 290; ; ZPO § 532; ; ZPO § 286; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 412; ; ZPO § 523; ; ZPO § 282; ; ZPO § 296 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Einstandspflicht desUnternehmers für Eigenschaften eines Bauwerks, in dem eine Werkleistung vorgenommen wird.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurecht - Haftung durch Schadensersatz bei Raumundichtigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2000, 98
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02

    Lieferung eines Schienenlagerungssystems für Straßenbahnen: Annahme eines

    Denn ein eigenständiges Garantieversprechen setzt als Ausnahmefall die Übernahme der Gewähr für einen über die Vertragsmäßigkeit des Werkes hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg voraus (vgl. BGHZ 65, 107, 110 BGH; ZfBR 2000, 98 f.).

    Gerade dies zeigt, dass die Beklagte Ziffer 2 erkennbar für von ihr nicht beeinfluss- und einschätzbare Auswirkungen der Verwendung des System ISOLAST nicht einstehen wollte, weswegen ein verschuldensunabhängiges selbstständiges Garantieversprechen bereits aus diesen Gründen abzulehnen ist (vgl. auch BGH, ZfBR 2000, 98 f).

    cc) Da für eine verschuldensunabhängige Haftung der Beklagten Ziffer 2 für Eigenschaften des zu liefernden Produktes, hinsichtlich derer noch keine durch Gutachten abgesicherten Erkenntnisse vorlagen, auszuschließen ist, und auch keine werkvertraglichen Verpflichtungen zwischen der Beklagten Ziffer 2 und den Klägerinnen bestanden, ist die Gewährleistungsübernahme im Schreiben vom 04.10.1994 auch nicht dahin zu werten, die Beklagte Ziffer 2 wolle zwar nur für Gewährleistungsansprüche gem. §§ 633 ff. BGB a. F., dies aber verschuldensunabhängig (unselbstständige Garantie) einstehen (vgl. BGH, ZfBR 2000, 98 f.).

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 21 U 3/12

    Verjährungshemmende Wirkung der Einbeziehung der Gesellschafter einer

    Nach in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Literatur anerkannten Grundsätzen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Besteller des Werkes über alle Umstände aufzuklären, die der Besteller nicht kennt, deren Kenntnis aber für seine Willensbildung und seine Entschlüsse von Bedeutung ist (vergleiche nur BGH, X ZR 96/97, Urteil vom 19.10.1999, ZfBR 2000, 98ff zitiert nach juris TZ 18; OLG München, Urteil vom 16. Juli 2010 ,9 U 1501/09, BauR 2011, 542 zit. nach juris Tz. 17; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, Rz. 75 zu § 631).

    Hiernach ist der Unternehmer verpflichtet, den Besteller des Werkes über alle Umstände aufzuklären, die der Besteller nicht kennt, deren Kenntnis aber für seine Willensbildung und seine Entschlüsse von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1999, X ZR 96/97, ZfBR 2000, 98ff zitiert nach juris Rz. 18).

  • OLG Nürnberg, 22.02.2021 - 8 U 2845/20

    Wahrung rechtlichen Gehörs bei Erhebung von Einwendungen gegen ein schriftliches

    Er hat solchen Einwendungen, wenn sie nicht von vornherein widerlegbar sind, grundsätzlich nachzugehen (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1999 - X ZR 26/97, juris Rn. 27).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 22 U 72/14

    "Stoffverantwortung" entbindet Auftragnehmer nicht von seinen

    Jedenfalls aber lag es in seinem Verantwortungsbereich die Beklagte aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung der bauseitigen Paramater für die geschuldete Kühlleistung unerlässlich ist, denn es handelt sich um einen Umstand, deren Kenntnis für den Entschluss der Beklagten bezüglich der Herstellung des Werkes maßgeblich war bzw. ist (vgl. BGH, Urteil vom19.10.1999, X ZR 26/97, ZfBR 2000, 98, dort Rn 18).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2009 - 22 U 143/07

    Haftung des mit Schadstoffuntersuchungen beauftragten Ingenieurs bei nicht

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass jeder Vertragspartner verpflichtet ist, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den von diesem verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2001 - V ZR 402/99 - zitiert nach Juris Rn 8); dies gilt auch für den Unternehmer gegenüber dem Besteller eines Werkes (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - X ZR 26/97 - zitiert nach Juris Rn 18 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 28.07.2004 - 1 U 1/04

    Einsinken eines Baggers während Tiefbauarbeiten: Mehrvergütungs- bzw.

    Solche unverzichtbaren Verfahrensvorschriften sind einer Heilung durch rügelose Einlassung nicht zugänglich (BGH, Urt. v. 19. Oktober 1999 - X ZR 26/97; OLG Zweibrücken, Urt. v. 25. Jan. 2000 - 5 U 14/99; OLG S...brücken, Urt. v. 10.12.2003 - 5 U 259/03-29 zit. nach juris).
  • OLG Dresden, 15.07.2008 - 9 U 388/08

    Arglistige Täuschung über durchgeführte Schallschutzmaßnahmen?

    Ein solches ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Verpflichtung zur Schadloshaltung übernommen wird, falls der garantierte Erfolg nicht eintritt (BGH ZfBR 2000, 98).
  • OLG Braunschweig, 29.06.2017 - 8 U 127/16

    Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner Vorgaben!

    Er hat eine umfassende Aufklärungs- und Beratungspflicht beim Angebot einer technischen Anlage über die Gestaltung und Verwendbarkeit, damit sie den Zwecken und Bedürfnissen des Bestellers entspricht, der über dieses Wissen nicht verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1999 - X ZR 26/97 - Rdn. 18, ZfBR 2000, 98 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2004 - 1 U 1/04

    Bagger eingesackt: Bergungskosten erstattungsfähig?

    Solche unverzichtbaren Verfahrensvorschriften sind einer Heilung durch rügelose Einlassung nicht zugänglich (BGH, Urt. v. 19. Oktober 1999 - X ZR 26/97; OLG Zweibrücken, Urt. v. 25. Jan. 2000- 5 U 14/99; OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.12.2003 - 5 U 259/03-29 zit. nach juris).
  • LG Stuttgart, 10.12.2021 - 23 O 56/21

    Haftung einer Rohrreinigungsfirma für einen durch Rohrreinigungsarbeiten

    Dies gilt sowohl für den Unternehmer gegenüber dem Besteller eines Werkes (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - X ZR 26/97 Rn. 18 m.w.N.; BGH, Urteil vom 2. November 1995 - X ZR 81/93 - Rn. 25) als auch gegenüber einem deliktisch Geschädigten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichtanforderungen bei allgemeinen Handlungs- und Verkehrssicherungspflichten.
  • LG Mönchengladbach, 17.01.2022 - 10 O 340/15
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